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    <title>breschendorf</title>
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    <item>
      <title>Verkehrsrecht: Unklarheiten im Alltag</title>
      <link>https://www.breschendorf.de/verkehrsrecht-unklarheiten-im-alltag</link>
      <description>Das deutsche Recht arbeitet mit vielen Begriffen und Definitionen, die bereits in Gesetzestexten festgelegt sind</description>
      <content:encoded>&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;h1&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Verkehrsrecht: Unklarheiten im Alltag
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/h1&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  
         Das deutsche Recht arbeitet mit vielen Begriffen und Definitionen, die bereits in Gesetzestexten festgelegt sind - sogenannte Legaldefinitionen. Schaut man in unser Bürgerliches Gesetzbuch in § 276, so findet sich dort beispielsweise „Fahrlässigkeit“ definiert: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Aber was genau ist überhaupt „erforderlich“, wie versteht sich „Sorgfalt“ - und ab wann hat man diese „außer Acht“ gelassen? Die Legaldefinition scheint zunächst Klarheit zu bringen, nur um dann mit weiteren Begriffen gefüllt zu werden, die eine eigene Definition brauchen. Der Jurist nennt dies Auslegung.
         &#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Das Problem mit Definitionen
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Ist ein Rechtsbegriff also einmal definiert, dann bietet diese Definition zunächst eine Orientierung, wie der Begriff zu verstehen ist. Doch was ist, wenn die Definition auf einmal nicht mehr passt? Neue Technologien, Fortschritt und gesellschaftlicher Wandel haben schon immer dazu geführt, dass altbekannte Konzepte und Richtwerte überdacht werden müssen. Was bedeutet „Fahrlässigkeit“ heute, insbesondere im Verkehrsrecht? Und welche begrifflichen Stolperfallen muss der Verkehrsteilnehmer von heute am besten noch kennen?
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Fahrlässigkeit beginnt bereits bei einfacher Unachtsamkeit im Straßenverkehr und reicht bis hin zu grober Fahrlässigkeit, wenn beispielsweise eine große Menge Alkohol vor Fahrtantritt konsumiert wird. Kann der Fahrer in einer bestimmten Situation deswegen nicht mehr fahren, dann Ist er fahruntauglich. Sollten Drogen oder Alkohol hinterm Steuer vorkommen oder aber eine Erkrankung vorliegen, die den Fahrer nicht oder nicht mehr zum Fahren befähigt, dann ist er ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen eines Kraftfahrzeugs - in jedem Fall im öffentlichen Verkehrsraum.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Der öffentliche Verkehrsraum wiederum ist jedem zugänglich - hier gilt Rechtsfahrgebot und neben der Richtgeschwindigkeit ein wetterabhängiges Fahrverhalten. Die Richtgeschwindigkeit legt fest, wie schnell der Fahrer sich höchstens fortbewegen darf - fährt er zu schnell, dann haftet er auch für eventuelle Unfälle und Schäden. Sollte die Straße nun nass, also wasserbenetzt sein, muss auf manchen Straßen eine geringere Geschwindigkeit angesetzt werden. Ist es auch noch neblig, dann darf man bei einer Sichtweite unter 50 Metern eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten und darf seine Nebelleuchten einschalten.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Alles Auslegungssache
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Um unbestimmte Rechtsbegriffe zu verstehen und mit Leben zu füllen, müssen sie also in ihren historischen, systematischen, grammatischen und teleologischen, also zielgerichteten Kontext gesetzt werden. So hilft beispielsweise bei der Überlegung, ob nun Samstag auch ein Werktag ist, immer die Rückbesinnung: Was war denn eigentlich damit gemeint? Bei einem Werktag, der nicht Sonn- oder Feiertag ist, lohnt es sich dann doch, auf Nummer sicher zu gehen und im Zweifel doch ein Parkticket zu ziehen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
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      <pubDate>Mon, 26 Jul 2021 07:06:25 GMT</pubDate>
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      <g-custom:tags type="string">Erbrecht</g-custom:tags>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Anwalt für Erbrecht in Gaggenau – ich berate meine Mandanten gern!</title>
      <link>https://www.breschendorf.de/anwalt-fuer-erbrecht-in-gaggenau-ich-berate-meine-mandanten-gern</link>
      <description>Im Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, sind alle Normen, Regelungen und Gesetze vereint</description>
      <content:encoded>&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;h1&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Anwalt für Erbrecht in Gaggenau – ich berate meine Mandanten gern!
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/h1&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  
         Im Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, sind alle Normen, Regelungen und Gesetze vereint, welche den Nachlass eines Erblassers regeln. Demnach wird das Erbrecht bestimmt, was genau eine verstorbene Person vererbt, wer die rechtmäßigen Erben sind und wer das Erbe verwaltet.
         &#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Erbrechtliche Regelungen
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Wer einen Teil des Nachlasses erhält und wie die genaue Verteilung des Nachlasses erfolgen soll, kann ein Erblasser im Rahmen eines Testaments nach seinem eigenen Willen gestalten. Lediglich die gesetzlich geltenden Pflichtanteile bleiben hiervon unberührt. Sollte im Todesfalle jedoch kein Testament vorliegen, so wird die gesetzlich festgelegte Erbfolge rechtskräftig. Diese legt die Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers als Erben erster Ordnung fest. Sollten diese nicht mehr leben, so geht das Erbe an die Erben zweiter Ordnung. Hierbei handelt es sich um die Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers. Sollte diese gesetzlich geregelte Erbfolge jedoch nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, ist es ratsam, sich frühzeitig um die eigene Vermögensnachfolge im Rahmen eines Testamentes zu kümmern.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Neben diesen grundsätzlichen Regelungen müssen im Erbfall auch die geltenden Erbschaftssteuern berücksichtigt werden. Wie hoch diese ausfallen, ist vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben sowie der Höhe des Nachlasses abhängig. Allerdings steht jedem Erbe ein steuerlicher Freibetrag zur Verfügung, dessen Höhe ebenfalls vom bestehenden Verwandtschaftsverhältnis abhängig ist.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Rechtsanwalt Alexander Breschen­dorf – Anwalt für Erbrecht in Gaggenau
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Wann gelten welche erbrechtlichen Regelungen? Und was muss sonst noch rund um das Thema Erbe beachtet werden? In all diesen erbrechtlichen Fragen stehe ich als Anwalt für Erbrecht meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Gaggenau beratend zur Seite.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Gerne unterstütze und berate ich meine Mandanten zur Testamentserstellung sowie zur Erstellung von Ehegattentestamenten. Zudem kümmere ich mich um Erbverträge sowie um sämtliche Angelegenheiten rund um Schenkungen oder lebzeitige Verfügungen. Auch die Unternehmensnachfolgeregelung sowie alle anfallenden Regelungen in Bezug auf Überschuldungen und Nachlassinsolvenzen werden von mir übernommen. Des Weiteren kläre ich meine Mandanten in allen Fragen rund um den ihnen zustehenden Erbteil sowie den Pflichtteil auf. Auch die Themen der Erbannahme, der Erbausschlagung und des Erbverzichts werden von mir behandelt. Darüber hinaus übernehme ich Testamentsvollstreckungen sowie Nachlassverwaltungen und führe Teilungsanordnungen durch.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Da das Thema Erbe oft auch mit Streitigkeiten verbunden ist, bin ich zudem im Bereich der Schlichtung tätig. Gerne setze ich mich mit entstandenen Erbkonflikten auseinander und versuche zwischen den betroffenen Parteien zu vermitteln.  
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Neben diesen erbrechtlichen Angelegenheiten kümmere ich mich auch um die Erteilung von Vorsorgevollmächten und Patientenverfügungen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
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      <pubDate>Wed, 24 Mar 2021 08:22:22 GMT</pubDate>
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      <g-custom:tags type="string">Erbrecht</g-custom:tags>
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    </item>
    <item>
      <title>Baurecht – was sollte ich hierzu wissen?</title>
      <link>https://www.breschendorf.de/baurecht-was-sollte-ich-hierzu-wissen</link>
      <description>In Deutschland werden alle rechtlichen Normen und Aspekte, die sich mit dem Thema Bauen befassen, im Baurecht geregelt.</description>
      <content:encoded>&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;h1&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Baurecht – was sollte ich hierzu wissen?
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/h1&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          In Deutschland werden alle rechtlichen Normen und Aspekte, die sich mit dem Thema Bauen befassen, im Baurecht geregelt. Demnach müssen sich alle Bauvorhaben, egal ob privat oder öffentlich, an diesen gesetzlichen Grundsätzen orientieren. Dabei bildet das Baurecht die Grundlage dafür, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf und folglich ein bestimmtes Bauvorhaben realisiert werden kann.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;b&gt;&#xD;
    
          Grundlagen des Baurechts
         &#xD;
  &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Ob ein Grundstück über ein Recht zum Bauen verfügt und was genau auf diesem realisiert werden kann, ist von vielen Faktoren abhängig. Allerdings gibt es drei Grundlagen, die für eine Bebauung im Sinne des Baurechtes von besonderer Bedeutung sind.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Hierzu zählt unter anderem der Bebauungsplan. Ist ein Grundstück im Bebauungsplan vermerkt, werden von der Gemeinde Kriterien vorgeschrieben, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf und wenn ja, welche Kriterien dabei eingehalten werden müssen. Ob eine Bebauung möglich ist, ist in den meisten Fällen von der Grundstückserschließung abhängig, die gesichert sein muss. Zudem müssen die vorgeschriebenen Maßgaben aus dem Bebauungsplan bei der Bebauung stets eingehalten werden. Ist dies der Fall, wird meist ein Baurecht für das entsprechende Grundstück erteilt.                                                                 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Wurde bei der Gemeinde kein Bebauungsplan aufgestellt, sollte überprüft werden, ob das Grundstück in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ liegt. Genaue Informationen bezüglich dieser Vorgaben sind im Bundesverwaltungsgerichtsbeschluss 31, 22/26f festgehalten. Hierin heißt es, dass ein Baurecht automatisch dann besteht, wenn die Erschließung des Grundstückes gesichert ist. Welche konkreten Bauvorhaben auf diesem Grundstück realisiert werden können, ist von den Eigenschaften der näheren Umgebung, der Beschaffenheit des Baugebietes, der jeweiligen Bauordnung des entsprechenden Bundeslandes sowie der Gemeindesatzung abhängig. Sollte zudem ein Denkmalschutz der Siedlung oder des Grundstücksbestands vorliegen, so müssen außerdem die Vorgaben der Denkmalschutzsatzung bei der Umsetzung des geplanten Bauprojektes berücksichtigt werden.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Trifft keiner der beiden genannten Gründe auf das Grundstück zu, liegt dieses in den meisten Fällen im Außenbereich einer Gemeinde. Ein Recht zum Bauen für das Grundstück liegt hierbei nur in besonderen Fällen vor. Dies betrifft unter anderem privilegierte Vorhaben. Hierzu zählen beispielsweise Bauvorhaben, die der Nutzung von Landwirtschaft oder der Energieerzeugung dienen. Auch die Errichtung von Industriegebäuden oder Militäranlagen wird hierunter zusammengefasst.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Ein Recht zum Bauen liegt vor, was nun?
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Liegt ein Recht zum Bauen für ein Grundstück vor, ist die Grundlage für die Bebauung geschafft. Bevor es allerdings mit dem Bau losgehen kann, wird noch eine Baugenehmigung benötigt. Denn nur wenn eine Baugenehmigung vorliegt, darf in Deutschland ein Bauwerk errichtet werden. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss ein Antragsverfahren durchlaufen werden.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
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      <pubDate>Mon, 04 Jan 2021 09:34:16 GMT</pubDate>
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        <media:description>main image</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Nachträgliche Beschränkung der Kurzarbeit</title>
      <link>https://www.breschendorf.de/nachtraegliche-beschraenkung-der-kurzarbeit</link>
      <description>Ob in Zeiten der Coronakrise, bei handelsbedingten Engpässen oder anderen Umständen, für viele Unternehmen stellt Kurzarbeiten eine gute Möglichkeit dar</description>
      <content:encoded>&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;h1&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Nachträgliche Beschränkung der Kurzarbeit
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/h1&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Ob in Zeiten der Coronakrise, bei handelsbedingten Engpässen oder anderen Umständen, für viele Unternehmen stellt Kurzarbeiten eine gute Möglichkeit dar, problematische Zeiten zu überbrücken, ohne Mitarbeiter zu entlassen. Im Rahmen dieser wird die Arbeitszeit und das Gehalt der Mitarbeiter so weit reduziert, dass die bestehende Arbeit erledigt werden kann, ohne dass unnötige Leerlaufphasen entstehen.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Um den Mitarbeitern den Lebensunterhalt zu sichern, wird durch die Agentur für Arbeit eine Lohnersatzleistung als Bezuschussung des Lohns gezahlt. Kurzarbeit muss beantragt werden, wobei die wirtschaftliche Notwendigkeit anzuzeigen ist. Bei diesem Antrag und allen anderen Anfragen und zum allgemeinen Arbeitsrecht kann es sinnvoll sein, eine Fachanwaltskanzlei zurate zu ziehen. Dies gewährleistet eine hohe Erfolgschance aller Anträge.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;b&gt;&#xD;
    
          Beschränkung auf einzelne Abteilungen im Betrieb
         &#xD;
  &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Ein Antrag kann entweder für den gesamten Betrieb oder für einzelne Betriebsbereiche gestellt werden. So kann etwa bei einem Unternehmen die Fertigung begrenzt werden, wenn die Nachfrage stark sinkt, während gleichzeitig in Forschung und Entwicklung tätige Mitarbeiter weiter ihrer vollen Arbeit nachgehen können. Für einen erfolgreichen Antrag ist es notwendig, die Erfüllung von einigen Bedingungen nachzuweisen. Nur wenn ein vorübergehender Arbeitsausfall vorhanden ist, der Betriebsweit beziehungsweise Abteilungsweit erfolgt und wenn die Arbeitnehmer weiter unter Vertrag stehen, kann der Bedarf bei der Agentur für Arbeit nachgewiesen werden.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Viele Unternehmen haben zu Beginn der Coronakrise einen Antrag auf Begrenzung der Arbeit gestellt, um keine Entlassung von erfahrenen und geschätzten Mitarbeitern durchführen zu müssen. Da die Wirtschaft inzwischen wieder in vielen Bereichen Fahrt aufnimmt, überlegen viele Unternehmensführer, die ehemals unbeschränkte Maßnahme zurückzunehmen oder nur auf einige Unternehmensabteilungen zu beschränken. Leider ist dies nicht ohne Weiteres möglich, denn  nach § 104 Abs. 3 SGB III muss zwischen der Beantragung unterschiedlichen Kurzarbeitergeldes eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten liegen. Sollte also das Unternehmen, auch in Teilen, über die Schwellenwerte zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes kommen, muss es unverzüglich abgemeldet werden. Erst nach drei Monaten kann ein neuer Antrag gestellt werden.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Ausnahmeregelung bis 31. Juli
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Um der außergewöhnlichen Lage der Coronapandemie Rechnung zu tragen, gestattete die Agentur für Arbeit Unternehmen, die zwischen März und Mai Kurzarbeitergeld für den gesamten Betrieb angemeldet haben, eine Einschränkung des Kurzarbeitergeldes ohne Karenzzeit. Hierfür musste in einem erneuten Antrag nachgewiesen werden, dass die betroffenen Abteilungen weiter den Kriterien entsprechen. Die Frist für diesen Antrag lief bis zum 31. Juli 2020. Es ist damit zu rechnen, dass nach diesem Stichtag gestellte Anträge erst nach Ablauf der dreimonatigen Karenzzeit berücksichtigt werden können.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
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      <pubDate>Mon, 04 Jan 2021 09:19:30 GMT</pubDate>
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