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Anwalt für Erbrecht in Gaggenau – ich berate meine Mandanten gern!

März 24, 2021

Anwalt für Erbrecht in Gaggenau – ich berate meine Mandanten gern!

Im Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist, sind alle Normen, Regelungen und Gesetze vereint, welche den Nachlass eines Erblassers regeln. Demnach wird das Erbrecht bestimmt, was genau eine verstorbene Person vererbt, wer die rechtmäßigen Erben sind und wer das Erbe verwaltet.

Erbrechtliche Regelungen

Wer einen Teil des Nachlasses erhält und wie die genaue Verteilung des Nachlasses erfolgen soll, kann ein Erblasser im Rahmen eines Testaments nach seinem eigenen Willen gestalten. Lediglich die gesetzlich geltenden Pflichtanteile bleiben hiervon unberührt. Sollte im Todesfalle jedoch kein Testament vorliegen, so wird die gesetzlich festgelegte Erbfolge rechtskräftig. Diese legt die Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers als Erben erster Ordnung fest. Sollten diese nicht mehr leben, so geht das Erbe an die Erben zweiter Ordnung. Hierbei handelt es sich um die Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers. Sollte diese gesetzlich geregelte Erbfolge jedoch nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, ist es ratsam, sich frühzeitig um die eigene Vermögensnachfolge im Rahmen eines Testamentes zu kümmern.
Neben diesen grundsätzlichen Regelungen müssen im Erbfall auch die geltenden Erbschaftssteuern berücksichtigt werden. Wie hoch diese ausfallen, ist vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben sowie der Höhe des Nachlasses abhängig. Allerdings steht jedem Erbe ein steuerlicher Freibetrag zur Verfügung, dessen Höhe ebenfalls vom bestehenden Verwandtschaftsverhältnis abhängig ist.

Rechtsanwalt Alexander Breschen­dorf – Anwalt für Erbrecht in Gaggenau

Wann gelten welche erbrechtlichen Regelungen? Und was muss sonst noch rund um das Thema Erbe beachtet werden? In all diesen erbrechtlichen Fragen stehe ich als Anwalt für Erbrecht meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Gaggenau beratend zur Seite.
Gerne unterstütze und berate ich meine Mandanten zur Testamentserstellung sowie zur Erstellung von Ehegattentestamenten. Zudem kümmere ich mich um Erbverträge sowie um sämtliche Angelegenheiten rund um Schenkungen oder lebzeitige Verfügungen. Auch die Unternehmensnachfolgeregelung sowie alle anfallenden Regelungen in Bezug auf Überschuldungen und Nachlassinsolvenzen werden von mir übernommen. Des Weiteren kläre ich meine Mandanten in allen Fragen rund um den ihnen zustehenden Erbteil sowie den Pflichtteil auf. Auch die Themen der Erbannahme, der Erbausschlagung und des Erbverzichts werden von mir behandelt. Darüber hinaus übernehme ich Testamentsvollstreckungen sowie Nachlassverwaltungen und führe Teilungsanordnungen durch.
Da das Thema Erbe oft auch mit Streitigkeiten verbunden ist, bin ich zudem im Bereich der Schlichtung tätig. Gerne setze ich mich mit entstandenen Erbkonflikten auseinander und versuche zwischen den betroffenen Parteien zu vermitteln.  
Neben diesen erbrechtlichen Angelegenheiten kümmere ich mich auch um die Erteilung von Vorsorgevollmächten und Patientenverfügungen.
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