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Verkehrsrecht: Unklarheiten im Alltag

Juli 26, 2021

Verkehrsrecht: Unklarheiten im Alltag

Das deutsche Recht arbeitet mit vielen Begriffen und Definitionen, die bereits in Gesetzestexten festgelegt sind - sogenannte Legaldefinitionen. Schaut man in unser Bürgerliches Gesetzbuch in § 276, so findet sich dort beispielsweise „Fahrlässigkeit“ definiert: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Aber was genau ist überhaupt „erforderlich“, wie versteht sich „Sorgfalt“ - und ab wann hat man diese „außer Acht“ gelassen? Die Legaldefinition scheint zunächst Klarheit zu bringen, nur um dann mit weiteren Begriffen gefüllt zu werden, die eine eigene Definition brauchen. Der Jurist nennt dies Auslegung.

Das Problem mit Definitionen

Ist ein Rechtsbegriff also einmal definiert, dann bietet diese Definition zunächst eine Orientierung, wie der Begriff zu verstehen ist. Doch was ist, wenn die Definition auf einmal nicht mehr passt? Neue Technologien, Fortschritt und gesellschaftlicher Wandel haben schon immer dazu geführt, dass altbekannte Konzepte und Richtwerte überdacht werden müssen. Was bedeutet „Fahrlässigkeit“ heute, insbesondere im Verkehrsrecht? Und welche begrifflichen Stolperfallen muss der Verkehrsteilnehmer von heute am besten noch kennen?
Fahrlässigkeit beginnt bereits bei einfacher Unachtsamkeit im Straßenverkehr und reicht bis hin zu grober Fahrlässigkeit, wenn beispielsweise eine große Menge Alkohol vor Fahrtantritt konsumiert wird. Kann der Fahrer in einer bestimmten Situation deswegen nicht mehr fahren, dann Ist er fahruntauglich. Sollten Drogen oder Alkohol hinterm Steuer vorkommen oder aber eine Erkrankung vorliegen, die den Fahrer nicht oder nicht mehr zum Fahren befähigt, dann ist er ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen eines Kraftfahrzeugs - in jedem Fall im öffentlichen Verkehrsraum.
Der öffentliche Verkehrsraum wiederum ist jedem zugänglich - hier gilt Rechtsfahrgebot und neben der Richtgeschwindigkeit ein wetterabhängiges Fahrverhalten. Die Richtgeschwindigkeit legt fest, wie schnell der Fahrer sich höchstens fortbewegen darf - fährt er zu schnell, dann haftet er auch für eventuelle Unfälle und Schäden. Sollte die Straße nun nass, also wasserbenetzt sein, muss auf manchen Straßen eine geringere Geschwindigkeit angesetzt werden. Ist es auch noch neblig, dann darf man bei einer Sichtweite unter 50 Metern eine Geschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten und darf seine Nebelleuchten einschalten.

Alles Auslegungssache

Um unbestimmte Rechtsbegriffe zu verstehen und mit Leben zu füllen, müssen sie also in ihren historischen, systematischen, grammatischen und teleologischen, also zielgerichteten Kontext gesetzt werden. So hilft beispielsweise bei der Überlegung, ob nun Samstag auch ein Werktag ist, immer die Rückbesinnung: Was war denn eigentlich damit gemeint? Bei einem Werktag, der nicht Sonn- oder Feiertag ist, lohnt es sich dann doch, auf Nummer sicher zu gehen und im Zweifel doch ein Parkticket zu ziehen.
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